Unsere Datenschutzbeauftragten kümmern sich um die rechtskonforme Vernichtung sämtlicher sensibler Daten. Kontaktieren Sie uns
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Standorte REMONDIS-Gruppe
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Laut Datenschutzgesetz (revDSG) sind Betriebe, Unternehmen, Institutionen und öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet, bestimmte Daten für einen gewissen Zeitraum vorzuhalten. Im Laufe der Jahre sammeln sich so eine Menge vertraulicher Informationen in Form von Papierakten und Ordnern oder digital als Filme, Sicherungskopien und Speicherkarten an. Diese sind nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zeitnah und ordnungsgemäss zu vernichten. Als Experten in puncto Abfall kümmern wir uns um eine schnelle und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entsorgung Ihrer sensiblen Daten. Damit verschaffen wir Ihnen nicht nur die Gewissheit, alles richtig gemacht zu haben, sondern auch neue Verwahrungskapazitäten.
Unsere Datenschutzbeauftragten kümmern sich um die rechtskonforme Vernichtung sämtlicher sensibler Daten. Kontaktieren Sie uns
Schnelle Beseitigung
Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist schaffen wir zeitnah wieder Platz in Ihren Regalen.
Vertraulicher Umgang
Bei uns sind Ihre sensiblen Daten in guten Händen. Wir tragen dafür Sorge, diese sicher und diskret zu sammeln und zu vernichten.
Professionelles Personal
Ihre Datenträger werden von unseren erfahrenen Mitarbeitenden abgeholt, die im rechtssicheren Umgang mit sensiblen Daten geschult sind.
Rechtskonformer Transport
Mit unseren Spezialfahrzeugen schaffen wir Ihre Datenträger gemäss geltender Sicherheitsvorschriften zu unseren Entsorgungsstellen.
Service aus einer Hand
Von der Beratung über die Sammlung von Datenträgern bis zu deren Vernichtung bieten wir Ihnen Full-Service.
Sie möchten Ihre alten Akten, Sicherungskopien oder Röntgenfilme loswerden? Vereinbaren Sie gleich mit unserem Kundenservice einen Termin zur Abholung. Das geht ganz einfach über unser Kontaktformular oder per Telefon.
Zum vereinbarten Zeitpunkt holen wir Ihre Datenträger bei Ihnen ab. Hierfür schicken wir einen unserer Datenschutzbeauftragten, der sich genauestens mit dem rechtskonformen Umgang sensibler Informationen auskennt. Für einen ordnungsgemäßen Transport sammeln wir Ihre Datenträger in speziellen, verschliessbaren Sicherheitsbehältern aus Metall. Auf diese Weise gelangen Ihre vertraulichen Informationen geschützt zur Entsorgungsstelle.
Ihre Papierunterlagen werden von unseren Hochleistungsshreddern in kleine Papierfetzen zerrissen. Speichermedien wie USB-Sticks und mobile Festplatten zerstören wir komplett bzw. vernichten diese gemäss DIN 66399, wenn gewünscht, auch direkt bei Ihnen vor Ort.
Altpapier ist ein bedeutsamer Recyclingrohstoff. Daher führen wir die zu Ballen verpressten Papierfetzen in den Stoffkreislauf zurück. Dadurch sparen wir wertvolle Rohstoffe und tragen zur nachhaltigen Nutzung von Papier bei.
Wir optimieren Abfallprozesse, senken Kosten und schaffen nachhaltige branchengerechte Lösungen.
Raphael Simonelli
Leitung Vertrieb
André Stoller
Vertrieb ZH
Ivana Peran
Vertrieb SH
Eine sichere Datenvernichtung beginnt mit den richtigen Behältern: Unsere speziellen Datenbehälter zur Aktenvernichtung sorgen für einen geschützten Transport Ihrer sensiblen Unterlagen. Die Behälter sind verschliessbar und in verschiedenen Grössen erhältlich. So bleibt der Datenschutz gewahrt, bis die Dokumente fachgerecht geschreddert und recycelt werden. Detaillierte Informationen zu den Datenbehältern entnehmen Sie bitte dem Datenblatt.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich und helfen Ihnen dabei, den für Sie passenden Behälter zu finden.
Ausbruchssichere Lagerung und Transport sensibler Datenträger
Volumen: 70 l / 250 l / 600 l / 19 m³
Sensible Datenträger wie Listen, Ordner sowie USB-Sticks und Röntgenbilder werden in unseren Sicherheitsbehältern über einen Einwurfschlitz im Deckel getrennt gesammelt und ausbruchssicher bis zu ihrer Vernichtung verwahrt.
Beim Umgang mit vertraulichen Informationen sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Mit Inkrafttreten der europäischen DSGVO 2018 – und spätestens mit dem totalrevidierten Datenschutzgesetz (revDSG) und der neuen Datenschutzverordnung (DSV) von 2023 – wurde vor allem der Schutz personenbezogener Daten deutlich gestärkt. Das bringt für Privatwirtschaft und Bundesbehörden mehr Verpflichtungen mit sich, insbesondere was die Entsorgung vertraulicher Informationen betrifft. Setzen Sie deshalb auf uns als Profis: Wir kennen sämtliche Rechtsvorschriften und richten uns bei der Aktenvernichtung nach den Sicherheitsstufen und Empfehlungen der DIN 66399.
„Angesichts zunehmender technologischer Möglichkeiten steht der Schutz von personenbezogenen Daten an oberster Stelle. Mit unseren spezialisierten Entsorgungslösungen helfen wir Ihrem Unternehmen dabei, auch dieser Anforderung in der Praxis gerecht zu werden.“
Philipp Begert, Vertrieb Zürich
In Akten, Ordnern, auf Festplatten oder USB-Sticks werden von Unternehmen und Behörden vielerlei Daten gesammelt, die oftmals personenbezogene Informationen enthalten. Das können beispielsweise genetische-, biometrische- und Gesundheitsdaten sowie Angaben zu Wohnort, ethnischer Herkunft oder weltanschaulicher Überzeugungen einer Person sein. Damit diese Informationen nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist nicht missbräuchlich verwendet werden, müssen sie gemäss revDSG vollständig vernichtet werden. So wird das Risiko von Sicherheitsverletzungen wie Identitätsdiebstahl oder Datenlecks deutlich reduziert.
Die geschredderten Akten und Datenträger werden nach der sicheren Vernichtung in den Recyclingprozess überführt. Spezifische Anlagen sortieren und recyceln das Papier und die Kunststoffanteile aus Ordnern oder Hüllen. Festplatten oder USB-Sticks werden mechanisch zerkleinert und die verschiedenen Bauteile werden voneinander getrennt. Wertvolle Metalle können so im Anschluss extrahiert und als Sekundärrohstoff wiederverwendet werden.
Eine Aktenvernichtung sollte immer dann durchgeführt werden, wenn die in den Dokumenten enthaltenen Informationen nicht mehr gebraucht werden, spätestens jedoch nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist. Diese beträgt beispielsweise für geschäftliche Unterlagen wie Jahresrechnungen, Buchungsbelege oder Korrespondenzen sowie medizinische Laborbefunde, Krankenakten, Patientengutachten oder Krankenhausberichte zehn Jahre. Belege und Abrechnungen der Mehrwertsteuer müssen 26 Jahre aufbewahrt werden und Aufzeichnungen von Röntgenbehandlungen sogar 30 Jahre. Dokumente wie Verträge, Steuererklärungen und Personaldossiers unterliegen dagegen keiner bestimmten Aufbewahrungsdauer, sodass deren Vernichtungszeitpunkt nach eigenem Ermessen bestimmt werden kann.